Information:     Der Segellehrer
 

 

Informationen zur Ausbildung zum Segellehrer

 
Für das Befahren der Deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen sind für motorisierte Wasserfahrzeuge ab einer bestimmten Motrorleistung Führerscheine vom Gesetzgeber vorge- schrieben. Folglich stellt sich die Frage: Wer ist berechtigt die entsprechende Führerscheine auszubilden?
 
Zur Zeit gibt es in Deutschland keine Vorschriften bzw. Mindestanforderungen an einen Ausbilder im Bereich der Sportschifffahrt. Einzig für die Praxisausbildung muss der Ausbilder als Schiffsführer über die für das Fahrtgebiet notwendigen Scheine verfügen.
 
In Deutschland bieten Sportbootschulen, freiberuflich tätige Segellehrer, Volkshochschulen, Motoryacht und Segelvereine und sonstige bildenen Einrichtungen Kurse für die gesamte Palette der deutschen Sportbootführerscheine an.
 
Der Verband Deutscher Sportbootschulen und der Deutsche Segler Verband setzen sich für qualifizierte Ausbildung ein und definieren Kriterien für anerkannte Ausbildungsstätten. Die Maßnahmen der Verbände umfassen die Ausbildung, Zertifizierung und Lizenzierung von Segellehrern und Anerkennung von Ausbildungsstätten. Bei VDS und DSV anerkannten Sportboot- und Segelschulen kann von definierten Mindestqualitätsstandards ausgegangen werden.

Verband Deutscher Sportbootschulen
Der VDS ist der Bundesfachverband für Segel-, Surf- und Motorausbildung und die Vertretung der gewerblich und freiberuflich betriebenenen Ausbildungsstätten. Der VDS arbeitet im Bereich der Ausbildung und Sportbootlehrerausbildung eng mit dem Deutschen Segler-Verband zusammen.

Der VDS führt Ausbildungen zum VDS-Segellehrer durch. Dieser ist in der Stufe 1 berechtigt an einer anerkannten VDS-Schule den Unterricht für den Erwerb des Segelgrundscheines zu erteilen. In der Stufe 2 kann dieser auch die Prüfungen zum Erwerb der VDS-Segelgrundscheine durchführen.

Deutscher Segler Verband
Der DSV ist der Dachverband für die Segelvereine und Surfclubs in Deutschland und Sachverständiger Berater von Bund und Ländern. Der DSV hat den staatlichen Auftrag Prüfungen zu den Sportbootführerscheinen Binnen und See, SKS, Sportsee und Sporthochseeschifferschein abzunehmen.

Das DSV Segellehrerlizenzmodell basiert auf drei Lizenzen welche das Spektrum der amtlichen Sportbootführerscheine abdeckt.
DSV Segellehrerlizenz Geltungsbereich
 A Befähigt zur Ausbildung Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See
 B Befähigt zur Ausbildung wie A und zusätzlich Sportküstenschifferschein und Sportseeschifferschein
 C Befähigt zur Ausbildung wie A und B und zusätzlich Sporthochseeschifferschein 
 
 
Zulassungsvoraussetzungen
DSV Segelelehrerlizenz A


Die vom DSV und VDS erarbeiteten Zulassungsvoraussetzungen stellen einen wichtigen Eckpfeiler der Qualitätssicherung dar. Somit ist gewährleistet, dass die Lizenz Bewerber, die an einen Segellehrer gestellten Anforderungen, im Hinblick auf fachliche und didaktische Kompetenz verfügen.
 
DSV Segellehrerlizenz   
 

  •   Teilnahme am Segellehrerseminar zur Vorbereitung der Segellehrerprüfung
  •   Sportbootführerschein-Binnen unter Antriebsmaschine und unter Segel
  •   Sportbootführerschein-See
  •   Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
  •   mindestens Sportküstenschifferschein für Yachten unter Segel und Antriebsmaschine
  •   UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) oder gleichwertiges Zeugnis
  •   Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) oder
          gleichwertiges Zeugnis
  •   Rettungsschwimmernachweis Bronze
  •   Nachweis der Hospitation von mindestens 40 Stunden an einer DSV-anerkannten
          Segelschule, einer Segelschule des Verbandes Deutscher Sportbootschulen oder des
          Deutschen Hochseesportverbandes Hansa (DHH), Tätigkeiten in einem DSV Verein
          werden ebenfalls anerkannt, z.B. Tätigkeiten für die SKU !
  •   Mindestalter: 18 Jahre
  •   Deutsch als Muttersprache oder Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

  • Zeitaufwand DSV Segelelehrerlizenz A
    Für die Lizenz wird die Hospitation im Umfang von 40 Stunden an einer Segelschule gefordert. Dies ist das absolute Minimum um erfolgreich die geforderten Lehrproben zu absolvieren sofern nicht bereits durch eine weitere berufliche Tätigkeit Lehrerfahrung vorliegt. In der nachfolgend dargestellten Tabelle wird lediglich der Zeitbedarf für die Teilnahme an den Ausbildungs- und Prüfungsmaßnahmen des VDS und des DSV dargestellt.

    Maßnahme  Anzahl Tage  Bemerkung 
    Pflichtseminar  3 Grundlagen Didaktik, Aufbau einer Lehrprobe, Hinweise zur Wasserarbeit 
    Freiwilliger Workshop  2 Sehr gute Vorbereitung auf die Theorieprüfung , sehr empfehlenswert
    Pflichtseminar  2 Schwerpunkt Wasserarbeit 
    Prüfung 3  

    Prüfung DSV Segelelehrerlizenz A
    Bei entsprechender Vorbereitung, guten Segelkenntnissen und grundlegenenden Erfahrungen im Unterrichten ist die Prüfung gut zu bewältigen. Die Theorie besteht aus den drei Teilprüfungen Theorie, Lehrprobe und Segelpraxis.

    Teilprüfung  Inhalt 
    Theorie
     
    SBF Binnen, SBF See und SKS Stoff kann abgefragt werden, nicht geprüft wird Navigation und Gezeitenkunde. Neben dem reinen Fachwissen, wird bei einigen Prüfungsfragen der Entwurf eines Tafelbilds erwartet (zeichnerische Lösung in Farbe). Umfang insgesamt ca. 4 Stunden. Mögliche Themengebiete:
    Allgemeine Fragen Binnenschifffahrtsstraßenordnung KVR / Seeschifffahrtsstraßenordnung Wetter / Seemannschaft 
    Lehrprobe
     
    Der Bewerber erhält vorab zwei Themen für die Lehrprobe, z.B.
    1. Leuchtfeuer, Richtfeuer im Gebiet der SeeSchrStrO
    2. Vortrieb durch Auftrieb oder Widerstand 
    Die Lehrproben werden vom Bewerber ausgearbeitet und eingeschickt. Eine der beiden Lehrproben ist vor der Prüfungskommsion zu halten.
    Segelpraxis  Erläuterung eines Segelmanövers in der Praxis auf einer Jolle.

    Lehrprobe
    Die Lehrprobe bedarf bei der Vorbereitung eines nicht unerheblichen Zeitaufwands. Je nach Themengebiet und Kenntnisstand ist für beide Lehrproben durchaus von 24 Std. auszugehen.
    Der Umfang der Lehrprobe beträgt 45 Minuten.
    Die Lehrprobe gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Teilbereiche:

    •   Deckblatt
    •   Inhaltsverzeichnis
    •   Sachanalyse / Fachliche Grundlagen (25 %)
    •   Analyse der Lernvoraussetzungen (5 – 10 %)
    •   Didaktische Überlegungen (25 %)
    •   Methodische Überlegungen (25 %)
    •   Auswahl der verwendeten Medien (5 – 10 %)
    •   Stundenverlaufsplanung (10 %)
    •   Anhang (Verwendete Medien, wie z.B. Arbeitsblätter, Folien)
    •   Literaturverzeichnis

    Insgesamt ist von einem Umfang von 10 bis 15 Seiten ohne Anhang bzgl. eingesetzter Medien auszugehen.

    Kosten
    Neben dem nicht unerheblichen Zeitaufwand gilt es auch einen Blick auf die tatsächlich anfallenden Kosten zu werfen. In der Tabelle sind die wesentlichen Kosten aufgeführt. Nicht enthalten sind die unter Voraussetzungen aufgeführten Scheine und Literatur. Die unten aufgeführten Kosten beziehen sich auf das Jahr 2010 und können in Abhängigkeit des Wohnorts im Hinblick auf Kosten für Übernachtung, Fahrt etc. deutlich von den angegeben Kosten abweichen.

    Kostenblock     Betrag  Erläuterung  
    VDS Pflichtseminar    485 € Theorie und Praxis, Wasserarbeit, Lehrproben, usw. 
    Freiwilliges Theorieseminar    175 € Sehr empfehlenswert, sehr gute Vorbereitung auf die Theorieprüfung 
    Prüfungsgebühren    125 €  
    Kosten für Übernachtung   380 €  
    Fahrtkosten    440 €  
    Gesamtkosten  1605 €  

     

     
    schließen  Zusammenstellung:
     Wolf  Ortlinghaus
     (Stand 2011/2012)
     
    vorne